FÜR IHRE SICHERHEIT

Schutzhandschuhe 

Seit dem In-Kraft-Treten des revidierten Bundesgesetzes über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte STEG und der dazugehörigen Verordnung am 1.7.95 müssen auch in der Schweiz verkaufte Schutzhandschuhe den Anforderungen der europäischen Richtlinie 89/686/EWG entsprechen. Je nach Schutzwirkung werden sie den Kategorien I, II oder III wie folgt zugeordnet Die Kategorie I umfasst Handschuhe, die nur für anspruchslose Arbeiten mit geringfügiger Gefährdung eingesetzt werden dürfen, bei denen der Benutzer einen allmählich eintretenden Schaden rechtzeitig wahrnehmen kann. Zu dieser Kategorie gehören z.B. Handschuhe für Garten- und Haushaltarbeiten, leichte Montagearbeiten, Handschuhe zum Schutze der Werkstoffe usw. In einer Konformitätserklärung muss der Hersteller bestätigen, dass die Handschuhe dieser Kategorie die Mindestanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG erfüllen. Der Kategorie II sind Handschuhe zugeordnet, die gegen mechanische, mikroorganische und/oder chemische Gefährdung schützen sollen. Zu dieser Kategorie gehören somit die meisten Handschuhe für den industriellen Gebrauch. Sie unterliegen einer Baumusterprüfung durch ein autorisiertes Prüfinstitut nach einer oder mehreren der nachstehend aufgeführten Europäischen Normen EN. Die Kategorie III schliesslich umfasst Handschuhe, die gegen komplexe und irreversible Gefährdung Schutz bieten sollen. Dazu gehören Handschuhe für die Handhabung heisser Teile mit Temperaturen von über 50'C oder für Arbeiten in warmer bzw. kalter Umgebung mit Temperaturen von über 100 'C bzw. unter -50'C, ferner Handschuhe, die gegen Flammen, Flüssigmetallspritzer, aggressive Chemikalien, Mikroorganismen, elektrische Stromstösse oder ionisierende Strahlung schützen sollen. Sie unterliegen einer komplexen Baumusterprüfung und die Herstellung der Handschuhe muss nachweislich aufgrund eines Qualitätssicherungssystems erfolgen. Den Handschuhen der Kategorien II und II muss eine Gebrauchsanweisung beigefügt werden, die Auskunft über die durchgeführten Prüfungen und die dabei erzielten Resultate sowie Hinweise für eine zweckmässige Lagerung und Pflege gibt. In der EU verkaufte Handschuhe der Kategorien II und III müssen, als Bestätigung für die korrekt durchgeführte und bestandene Baumusterprüfung, mit dem so genannten CE Zeichen und den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet werden. Eine unberechtigt angebrachte Kennzeichnung ist strafbar und kann für den In-Verkehr-Bringer vor allem im Schadenfall schwer wiegende Konsequenzen haben. Da die Schweiz nicht der EU angehört, besteht für im Inland verkaufte Handschuhe leider keine Kennzeichnungspflicht, die Konsequenzen sind im Schadenfall jedoch die gleichen. Alle unsere Handschuhe entsprechen den Mindestanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG und die Handschuhe der Kategorien II und III sind ordnungsgemäss geprüft, gekennzeichnet und mit der auch in der Schweiz obligatorischen Gebrauchsanweisung, die Auskunft über die durchgeführten Prüfungen gibt, versehen. Sie können sich aber bei uns auch auf eine zuverlässige, kontinuierliche Belieferung mit den gleichen Ausführungen in einer gleich bleibenden Qualität verlassen. Unsere Qualitätskontrolle ist während des ganzen Herstellprozesses lückenlos, und wir arbeiten nur mit Lieferanten zusammen, die die nötigen Erfahrungen aufweisen, seriös sind und Gewähr für tadellose Handschuhe in der vereinbarten Qualität bieten.


 

Für Schutzhandschuhe sind folgende EN-Prüfungen vorgesehen:

EN 420 Allgemeine Anforderungen

Definiert die Grundanforderungen an Schutzhandschuhe hinsichtlich:

- Eignung                               - Grössen

- Unschädlichkeit                    - Produktinformation

- Konstruktion                        - Kennzeichnung

- Lagerung                             - Verpackung

EN 388 Fallschnittfestigkeit
Test bestanden

EN 388 Mechanische Gefahren

 

a. Abriebfestigkeit 0-4

b. Schnittfestigkeit      0-5

c. Reissfestigkeit    0-4

d. Stichfestigkeit   0-4

x. nicht getestet da nicht relevant

EN 60903 Elektrische Gefahren

 

Isolierende Schutzwirkung für Arbeiten unter elektrischer Spannung

EN 374-2 Penetrationsbeständigkeit gegen Mikroorganismen

 

Der Handschuh erreicht den Akzeptierbaren Qualitätslevel AQL gegen die Durchdringung von Mikroorganismen

EN 421 Strahlengefahr

 

Schutz gegen ionisierende Strahlen  und radioaktive Kontamination

EN 374-3 Chemische Gefahren

 

Messungen der Zeit, die eine Chemikalie benötigt, das Handschuhmaterial zu durchdringen, liegen vor

EN 388 Antistatik

 

 

Ableitung statischer Elektrizität

EN 407 Thermische Gefahren

 

a. Brennverhalten

b. Kontaktwärme

c. Konvektive Hitze

d. Strahlungshitze

e. Flüssigmetallspritzer

f. Flüssigmetall

x. nicht getestet da nicht relevant

EN 659 Feuerwehrgefahren

 

 

Norm für Feuerwehrschutzhandschuhe

EN 511 Kälterisiken

.

a. Konvektive Kälte                             0-4

b. Kontaktkälte                                   0-4

c. Wasserdampfdurchlässigkeit            0-1

Piktrogramm Für Lebensmittel-Handschuhe

.

Dieses Piktogramm bestätig die Unbedenklichkeit der Handschuhe bei Kontakt mit Lebensmitteln durch ein akkreditiertes Prüfinstitut

Download Center (Katalog)

 

Latex
Handschuhe
Leder
Handschuhe
Schweisser 
Handschuhe
Kälteschutz
Handschuhe
Hitzeschutz
Handschuh

Schnittschutz
Handschuh


Vinyl-Nitril-Neopren
Handschuhe

Baumwolle-
Handschuhe

Handschuhe allgemein

Arbeitsschutz

PSA Matrix

Français

ProTherm AG CP 240 CH-3902 Brig-Glis Tel. +4127 923 58 33 Fax +4127 923 08 52 E-mail info@protherm.ch