FÜR IHRE SICHERHEIT

 

EN149:2001 Die neue Norm für Partikelmasken

Die EN149 wurde geändert

zurück

Die EN149 ist die Europäische Norm für Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel. Mit deren Hilfe kann die Erfüllung der mindest Sicherheitsanforderungen nachgewiesen werden, die in der Europäischen Richtlinie 89/686/EEC für Persönliche Schutzausrüstungen festgelegt sind.

Diese Europäische Norm wurde kürzlich revidiert und wird im Laufe der kommenden Monate in Kraft treten

Die EN149:2001 wird die bisherige EN 149:1991 ersetzen.

Mit der neuen EN149:2001 werden verschiedene Änderungen wirksam

Partikelmasken, die gemäß der neuen Norm getestet werden, müssen jetzt strengere Anforderungen erfüllen.

Die Anzahl Schutzstufen wurde von fünf auf drei reduziert. Das bedeutet, dass alle Masken die Anforderungen für feste Feinstäube und flüssige Aerosole erfüllen müssen:

  • Feinstäube, getestet mit Natriumchlorid (Kochsalz)

  • Flüssige Aerosole, getestet mit Paraffinöl-Nebel

ALTE EN 149 Schutzstufe

NEUE EN 149:2001 Schutzstufe

EN149 FFP1

EN149:2001 FFP1

EN149 FFP2S

EN149 FFP2SL

EN149:2001 FFP2

EN149 FFP3S

EN149 FFP3SL

EN149:2001 FFP3

Für den Benutzer wird das Auswählen des richtigen Atemschutzes dadurch einfacher. Denn jede Maske hat einen größeren Anwendungsbereich - Sie benötigen jetzt weniger Varianten In der neuen Norm wurden auch die Lagerbedingungen für Masken genauer definiert . So muss die Lagerfähigkeit - unter Berücksichtigung der Lagerbedingungen wie Temperatur- und Feuchtigkeitsbereich - auf der Verpackung aufgedruckt werden.

Für Produkte, die für mehr als eine Schicht verwendet werden, wurden auch die Anforderungen in Bezug auf das Zusetzen („Clogging" oder Staubeinlagerung) geändert.

Diese Anforderung gab es bisher nur für FFP1 und FFP2 Atemschutzmasken. Nach der neuen Norm gilt dies auch für die FFP3 Masken.

Bei entsprechend getesteten Produkten muss ein D auf dem Produkt aufgedruckt sein.

Woran erkenne ich die neuen Masken?

Produkte gemäß der bisherigen Norm sind nur mit EN149 gekennzeichnet - und solche Atemschutzmasken erfüllen nicht immer die Anforderungen der neuen EN149:2001.

Sie sollten daher kontrollieren, ob Ihre derzeit eingesetzten Atemschutzmasken die neue Kennzeichnung EN149:2001 haben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

nach oben

ProTherm AG CP 240 CH-3902 Brig-Glis Tel. +4127 923 58 33 Fax +4127 923 08 52 E-mail info@protherm.ch